Bachblütentherapie

  • entwickelt durch E. Bach Anfang des 20. Jhdts. 

  • 38 Blütenessenzen, die je nach Vorhandensein seelischer Konzepte zusammengestellt werden

  • nebenwirkungsfrei

Die Bachblütentherapie geht auf den englischen Arzt und Forscher Edward Bach (1886–1936) zurück, einen Pionier der psychosomatischen Medizin, der mit den damaligen Methoden der Behandlung körperlich-seelischer Probleme unzufrieden war und nach neuen und einfachen Wegen suchte, diese zu behandeln. Er war überzeugt, in den Blütenpflanzen vor allem seiner Heimat Wales solche Mittel finden zu können und entwickelte ein natürliches, für jedermann einfach anwendbares Verfahren zur Förderung der seelischen Gesundheit und damit zur Vorbeugung von körperlichen Erkrankungen.

Zur Anwendung kommen aufbereitete Blütenauszüge der Blüten von 38 verschiedenen wild wachsenden Pflanzen und Bäumen, die in individuell zusammengestellten „Bach-Blüten-Mischungen“ über einige Wochen eingenommen werden. Diese Mischungen sind nebenwirkungsfrei und vertragen sich mit jeder anderen Form schulmedizinischer und naturheilkundlicher Therapie.

Die Auswahl der Bachblüten richtet sich nach den vorherrschenden seelischen Symptomen. In der ersten Mischung werden maximal sieben Blüten verwendet; normalerweise reduziert sich die Anzahl über die Dauer der Behandlung. Ein Merkmal, das die Bachblütentherapie mit der Homöopathie teilt, ist die Möglichkeit des Auftretens einer Erstreaktion, das heißt, dass einige Symptome, die mit der Mischung behandelt werden, sich zunächst einmal verschlimmern. Das ist eine normale Reaktion der Seele auf die Informationen der Blüten und zeigt, dass die Mischung „stimmt“. Mit dem Fortschreiten der Therapie ändern sich auch die benötigten Blüten, und es treten seelisch tiefer liegende Symptome/Zustände auf, die mit der nächstfolgenden Mischung behandelt werden. Ein Ende der Therapie ergibt sich meist von allein durch ein wiederhergestelltes psychosomatisches Gleichgewicht und daraus resultierend ein Abklingen des Gefühls der Therapiebedürftigkeit.